3 Mit Eingabe durch seine Rechtsvertreterin vom 11. Juni 1996 beantragt der Gesuchsteller die revisionsweise Aufhebung des Beschwerdeentscheides vom 27. Oktober 1994 und die Gewährung von Asyl. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ersucht er um Verlängerung der vom BFF angeordneten Aussetzung des Wegweisungsvollzugs. Nachdem der zuständige Instruktionsrichter der ARK beim Bundesamt für Justiz die Akten des Beschwerdeverfahrens vor dem CAT angefordert und erhalten hat, hat er mit Zwischenverfügung vom 28. Juni 1996 die bereits vom BFF angeordnete Sistierung des Vollzugs der Wegweisung bestätigt.