Art. 38 VwVG. Art. 12e Abs. 1 und Art. 20 Abs. 2 AsylG. Art. 146 Abs. 1 und 5 PVV 1. Eröffnung. 1. Die in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 AsylG erfolgte Zuweisung eines Asylbewerbers an ein Aufnahmezentrum begründet grundsätzlich dessen Wohnsitz. Dorthin werden ihm gemäss Art. 12e AsylG Verfahrensakte gültig zugestellt. 2. Art. 12e AsylG orientiert sich am Prinzip der Empfangsbedürftigkeit, wonach eine Verfügung als zugestellt gilt, sobald sie in den Machtbereich des Adressaten gelangt, wo dieser bei üblicher