In einer zweiten Eingabe vom gleichen Datum teilte der Beschwerdeführer dem BFF folgendes mit: «Da meine Akten, die mir zur Verfügung standen, beim Ein- und Auspacken infolge der Wegweisung und des Umzuges (...) verloren gingen, bitte ich Sie, mir Kopien meiner Akten zuzusenden. Ich benötige diese Dokumente, um meine Rechte wahren zu können und bin ausschliesslich auf diese Dokumente angewiesen. Falls Ihnen daraus Kosten entstehen, bin ich gerne bereit, diese per Einzahlungsschein zurückzuerstatten».