19 Abs. 3 AsylG) sowie die Wegweisungen im Flughafenverfahren (Art. 13d Abs. 3 und 4 AsylG). Zwar schliesst diese Regelung nicht aus, dass über die genannten Fälle hinaus das BFF auch bei materiellen Abweisungen nach der allgemeinen Regel von Art. 55 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) einer Beschwerde in besonderen Fällen die aufschiebende Wirkung entzieht. Obschon die genannte Bestimmung in der geltenden Fassung von Art.