Zudem enthalten sie eine Anzahl von Ungereimtheiten und unwahrscheinlichen Schilderungen, von denen hier nur wenige erwähnt sein sollen: Man habe sich jeweils Mitte Monat an einem Sonntag getroffen - der ausdrücklich genannte 15. März 1996 ist aber ein Freitag. Die Soldaten seien gekommen, um sie auseinanderzutreiben - sie seien verhaftet worden. Die Jungen der UDPS wollten ein eigenes Treffen abhalten - der Vater des Beschwerdeführers habe bei beiden Treffen teilgenommen.