4 bb. Das Bundesgericht hat weiter festgestellt, dass der Europäische Gerichtshof mit dem Amuur-Urteil im Resultat «gesetzliche Grundlagen für das Festhalten in der Wartezone, effektiven Zugang zu einem Verfahren, in dem über den Flüchtlingsstatus entschieden wird, sowie gerichtliche Kontrolle im Falle eines längeren Festhaltens am Flughafen» verlangt (E. 3c am Ende). Es führte aus, dass «Art. 13c und 13d AsylG dem Grundsatz nach eine gesetzliche Grundlage für die Freiheitsbeschränkung bzw. -entziehung» darstellen (E. 4b). Es kommt allerdings zu folgendem Schluss: «Wird die Festhaltung auf dem Flughafen, wie immer sie im Einzelfall auch ausgestaltet