Seit dem Urteil Amuur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urteil Amuur gegen Frankreich vom 25. Juni 1996, 17/1995/523/609, Urteil in deutscher Übersetzung publiziert in: Europäische Grundrechte Zeitschrift [EuGRZ] 1996, S. 577 ff.) steht fest, dass es sich dabei um eine Freiheitsbeschränkung handelt, welche sich von der Freiheitsentziehung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell und hinsichtlich der Intensität unterscheidet.