1996 sei er anlässlich von Versammlungen dieser Organisation zweimal von Soldaten kurzzeitig festgenommen worden. Im Juli 1996 sei er zusammen mit drei weiteren Männern von Soldaten entführt worden; einer sei erdolcht worden, er und die beiden andern hätten fliehen können. Mit Telefax vom 20. September 1996 teilte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) mit, weshalb der Gesuchsteller nach seiner Auffassung offensichtlich nicht verfolgt sei, und bat in Anwendung von Art. 13d Abs. 4 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 (AsylG, SR 142.31) um Stellungnahme.