Der Beschwerdeführer hat sein Heimatland nach eigenen Angaben am 15. September 1996 auf dem Luftweg mit einem Flugticket Kinshasa-Zürich-Montreal verlassen. Das Datum der Einreise in die Schweiz ist nicht aktenkundig. Am 19. September 1996 reichte er bei der Grenzpolizei am Flughafen Zürich-Kloten ein Asylgesuch ein. Gleichentags wurde er von der Flughafenpolizei angehört. Im wesentlichen machte er geltend, er heisse M. T. und sei seit Oktober 1990 Mitglied der Union pour la démocratie et le progrès social (UDPS). 1996 sei er anlässlich von Versammlungen dieser Organisation zweimal von Soldaten kurzzeitig festgenommen worden.