Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission[10]. Art. 13d AsylG und Art. 5 EMRK. Flughafenverfahren. Richterliche Überprüfung der Zulässigkeit des Festhaltens von Asylbewerbern in der Transitzone. 1. Das Festhalten eines Asylbewerbers in der Transitzone eines schweizerischen Flughafens ist eine Freiheitsbeschränkung, die je nach Dauer und Unterbringungsumständen zur Freiheitsentziehung werden kann. Letztere ist nicht zulässig. Die Aufenthaltszuweisung ist bei der ARK überprüfbar; als Haftrichter entscheidet ein Einzelrichter, der sich nicht mehr mit dem materiellen Beschwerdeentscheid befassen darf (E. 3a). 2. Umschreibung der Offensichtlichkeit im Sinne von Art. 13d Abs. 4