5 umgekehrt ist nicht zu fordern, dass sämtliche im konkreten Einzelfall in Frage kommenden Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen, damit Art. 6 Abs. 2 AsylG angewendet werden kann. Letztlich erscheint im Einzelfall entscheidend, ob es einem verständigen Dritten in vergleichbarer Situation praktisch möglich ist und objektiv zugemutet werden kann, sich in einen anderen Staat zu begeben (oder dort zu verbleiben) und diesen um Aufnahme zu ersuchen (vgl. unveröffentlichte Urteile vom 6. März 1996 i. S. M. M. O. L., Zaire, und vom 14. Januar 1997 i. S. R. R., Sri Lanka, m. w. H.). Oder anders ausgedrückt: Vorausgesetzt wird, dass ein im Sinne von Art. 3