Mit Schreiben vom 20. Mai 1996 gelangte der Beschwerdeführer [algerischer Staatsangehöriger] an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und ersuchte um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und um die Bewilligung der Einreise in die Schweiz. Zur Begründung brachte er im wesentlichen vor, er sei in seiner Heimat bereits mehrmals mit dem Tode bedroht worden, weil er in einem Staatsbetrieb in leitender Stellung tätig sei. Die Sicherheitskräfte seien nicht mehr in der Lage, seine beruflich bedingten Verschiebungen und die Sicherheit seiner Familie zu garantieren.