Der Vater von Y. K., türkischer Staatsangehöriger kurdischer Ethnie aus C. (Provinz Kahramanmaras), erbrachte mittels zahlreicher Urkunden den Nachweis, dass er im Jahre 1990 in ein Strafverfahren vor dem Staatssicherheitsgericht verwickelt war, weil er Aktivisten der PKK unterstützt hatte. Nachdem er mit Urteil vom 27. Dezember 1990 mangels Beweisen freigesprochen worden war, wurde er im Verlaufe des Jahres 1991 nach Aktionen der PKK ständig von der Polizei festgenommen; wiederum warf man ihm Unterstützung der Guerilla vor. Am 28. Mai 1991 kam einer seiner Söhne, welcher sich kurz zuvor der PKK angeschlossen hatte, bei einem Gefecht mit den Sicherheitskräften ums Leben.