So sei unter anderem ein Bruder von Y. K. am 28. Mai 1991 von den Sicherheitskräften als PKK-Aktivist getötet worden. Daraufhin sei die gesamte Familie unter starken Druck der türkischen Polizei- und Sicherheitsbehörden geraten. Das Familienoberhaupt, M. K. (der Vater von Y. K.), habe nach schwerer Folterung und Misshandlung die Türkei verlassen und habe zusammen mit zwei Söhnen die Flucht in die Schweiz geschafft. Seine Frau und zwei weitere Kinder seien jedoch in Italien erwischt und wieder in die Türkei abgeschoben worden, wo sie weiterhin unter sehr starkem Druck seitens der Sicherheitskräfte gestanden hätten. c. Aus den Asylverfahrensakten von M. K. ergibt sich folgender Sachverhalt: