Die Taliban üben in den von ihnen eroberten Landesteilen eine archaische Gerichtsbarkeit aus, in deren Rahmen geistliche Richter in teilweise bloss wenige Minuten dauernden Schauprozessen nach den Regeln der Scharia drakonische Strafen (wie Todesurteile, Amputationen von Gliedern, Steinigungen, Auspeitschungen) ausfällen, welche meist unmittelbar nach dem unanfechtbaren Urteilsspruch öffentlich vollstreckt werden. Verschiedene Quellen berichten, dass die zuvor in weiten Landesteilen festzustellenden anarchistischen Zustände, insbesondere die regelmässig ungeahndet bleibende Terrorisierung der Zivilbevölkerung durch marodierende Mudschaheddin-Gruppen, durch die - im wörtlichen Sinne! -