im Sinne der erwähnten Rechtsprechung der Kommission anzuerkennen ist. Diese Prüfung drängt sich vorliegend auch deshalb auf, weil fraglich erscheint, ob eine Rückkehr des Beschwerdeführers direkt in den von den Taliban nicht beherrschten nördlichen Landesteil möglich wäre: Einer in der Tageszeitung «The Muslim» vom 11. Juni 1996 zitierten Meldung der iranischen Nachrichtenagentur IRNA zufolge, soll der im Nordteil Afghanistans herrschende General Abdul Rashid