5 Beispiel die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde beziehungsweise die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme (vgl. Art. 56 VwVG) anbegehrt wird, ist die Einreichung einer Beschwerde per Telefax durchaus als rechtsgenüglich zu erachten, wenn vor Ablauf der ordentlichen Beschwerdefrist eine rechtskonforme Beschwerde eingereicht wird.