Eine solche Betrachtungsweise liesse sich indessen kaum mit dem Sinn der Rechtskraft und dem Grundsatz der Prozessökonomie vereinbaren. Wenn die Praxis der ARK - gestützt auf die zitierte Bundesgerichtspraxis - ein Urteil vor Ablauf der Beschwerdefrist unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, so muss konsequenterweise ein solches Urteil gleichermassen wie andere Urteile der ARK Rechtskraft erlangen und behalten. «Urteilen hat nur einen Sinn, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.» (Gygi, a. a. O., S. 321).