38 OG für die Urteile des Bundesgerichts) werden die Entscheide der ARK mit ihrer Ausfällung rechtskräftig. Das Urteil der ARK vom 17. Februar 1997 ist somit an diesem Tag in Rechtskraft erwachsen. Die Rechtskraft ist folglich nicht etwa erst mit Ablauf der Beschwerdefrist eingetreten. Rechtskraft (im materiellen Sinne) bedeutet, dass ein neues ordentliches Prozessverfahren über diesen Streitgegenstand nicht zulässig ist (Fritz Gygi, Bundesverwaltungsrechtspflege, 2. Aufl., Bern 1983, S. 322 f.).