Die Zulässigkeit dieses Vorgehens in anderen Fällen wurde in diesem Grundsatzentscheid indessen offen gelassen: «Ob neben den beiden Kategorien Flughafen- und Haftfälle weitere Umstände denkbar sind, die im wohlverstandenen Interesse des Beschwerdeführers ausnahmsweise für eine umgehende materielle Entscheidung über die Beschwerde sprechen können (...), kann hier offen bleiben.»(VPB, a. a. O.). Es ist indessen nicht einzusehen, weshalb - unter den selben Voraussetzungen - in anderen vergleichbaren Fällen, in welchen ein rascher Entscheid angezeigt ist, ein Urteil noch innerhalb laufender Beschwerdefrist ausgeschlossen sein sollte.