Im Grundsatzentscheid vom 30. April 1996 i. S. J.-B. L. (VPB 61.9) wurde festgehalten, dass in Flughafen- und Haftfällen vor Ablauf der Beschwerdefrist über die Beschwerde entschieden werden darf, unter der Voraussetzung, dass die Rechtsmitteleingabe eindeutig als abschliessend zu verstehen und der Sachverhalt vollständig festgestellt ist.