3 Asylgesuch gutzuheissen; eventuell: es sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen; subeventuell: die Wegweisungsverfügung sei aufzuheben und die vorläufige Aufnahme anzuordnen; alles unter Kostenfolge. Ferner sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Die aufschiebende Wirkung sei unverzüglich wiederherzustellen. Mit Instruktionsverfügung vom 7. März 1997 setzte der zuständige Instruktionsrichter der ARK den Vollzug einstweilen aus.