Der Beschwerdeführer ersuchte am 14. Oktober 1996 in der Empfangsstelle Genf um Asyl. Nach seinen Angaben habe er seinen Heimatstaat - angeblich Sudan - am 21. September 1996 verlassen und sei über den Tschad, Niger, Algerien, Marokko und Italien in die Schweiz gelangt. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) lehnte mit Verfügung vom 23. Januar 1997 das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung des Beschwerdeführers aus der Schweiz an.