1 Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission[19]. Art. 50 und 66 VwVG. Art. 31 VOARK. Voraussetzungen und Rechtskraft eines noch während laufender Beschwerdefrist ergehenden Urteils (Präzisierung der Rechtsprechung). 1. Über ein Rechtsmittel kann vor Ablauf der Beschwerdefrist nur dann rechtskräftig entschieden werden, wenn die Rechtsmitteleingabe eindeutig als abschliessend zu verstehen und der Sachverhalt vollständig festgestellt ist (Bestätigung von VPB 61.9).