der Beschwerdeführer «nicht aus Liberia, sondern möglicherweise aus einem anderen westafrikanischen Staat» stamme. Mit Eingabe vom 27. Januar 1997 beantragte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.