Der Beschwerdeführer, angeblich liberianischer Herkunft, reichte im Januar 1996 ein Asylgesuch ein, das er im wesentlichen damit begründete, er habe wegen seiner Verwandtschaft mit dem Rebellenführer Prince Johnson Schwierigkeiten mit gegnerischen Gruppierungen gehabt. Dies sowie die allgemeinen bürgerkriegsbedingten Probleme hätten ihn im November 1995 zur Ausreise aus seinem Heimatland veranlasst. Mit Verfügung vom 11. Dezember 1996 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) das Asylgesuch des Beschwerdeführers ab, ordnete dessen Wegweisung aus der Schweiz an und entzog einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Das BFF hielt in seiner Begründung zusammenfassend fest, dass