4 Verwaltung Zaires und deren mangelhaft entwickelten technischen Mittel. Im übrigen ermächtige er die ARK zu Rückfragen in seinem Heimatland, sei dies beim Gericht, bei der Gendarmerie oder im Gefängnis von Makala. Mit diesen Ausführungen gibt der Beschwerdeführer auf keine Weise zu erkennen, dass er noch weitere Ausführungen machen oder weitere Beweismittel einreichen möchte. Sein Angebot, die Asylbehörden könnten in seinem Heimatland Abklärungen treffen, ist eine Beweisofferte, deren Behandlung und Würdigung Sache der ARK ist und die keine direkte Mitwirkung des Beschwerdeführers erfordert.