In dieser Eingabe bezeichnet der Beschwerdeführer sein Schreiben als Beschwerde gegen den negativen Entscheid über sein Asylgesuch. Er verlangt von der ARK die Überprüfung des Gesuches gemäss dem Abk. vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention, SR 0.142.30) und führt aus, dass die Verweigerung seiner Aufnahme als Asylbewerber dieser Konvention widerspreche, da jeder, der verfolgt, inhaftiert oder verurteilt worden sei, ein Recht auf eine solche Aufnahme habe. Im übrigen seien die von ihm vorgelegten Dokumente wahr und echt; für die Form und die Qualität der Dokumente sei nicht er verantwortlich, sondern die schlecht funktionierende