Die ARK folgt bereits dieser Praxis (vgl. u. a. Entscheid der ARK vom 29. März 1996 i.S. A. M.: materielle Abweisung eines zairischen Asylbewerbers am Flughafen Genf-Cointrin am Tage nach seiner Beschwerdeeinreichung, welche ihrerseits am Tag der vorinstanzlichen Verfügung erfolgte). Ob neben den beiden Kategorien Flughafen- und Haftfälle weitere Umstände denkbar sind, die im wohlverstandenen Interesse des Beschwerdeführers ausnahmsweise für eine umgehende materielle Entscheidung über die Beschwerde sprechen können (z.B. wenn eine Beschwerde abzuweisen ist und die Gültigkeit der Reisepapiere des Beschwerdeführers kurz vor dem Ablauf steht), kann hier offen bleiben. c.