A. Der Beschwerdeführer verliess den Heimatstaat nach eigenen Angaben am 10. März 1996 und gelangte auf dem Luftweg in die Schweiz, wo er am 13. März 1996 im Flughafen Zürich/Kloten um Asyl ersuchte. Am selben Tag hörte ihn die Flughafenpolizei zu den Asylgründen an. Dabei machte der Beschwerdeführer im wesentlichen geltend, er sei seit November 1991 Mitglied der «Partie Lumbubiste Unifis» (PALU) und sei als Präsident der Lokalvertretung seines Wohnquartiers tätig gewesen. Am 29. Juli 1995 habe er in Kinshasa an einem Protestmarsch seiner Partei teilgenommen. Im Verlaufe der Kundgebung habe die Polizei in die Menge geschossen. Es habe 50 Tote gegeben.