Auszug aus der Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission. Art. 6 Abs. 1 Bst. a und b AsylG. Aufnahme in einem Drittstaat (in casu Tschechische Republik). Voraussetzungen der Anwendbarkeit. Tragweite alter Niederlassungsverträge zwischen der Schweiz und anderen europäischen Staaten.