zitiert im Handbuch des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge [UNHCR], Genf 1993, S. 68; Peter Zimmermann, Der Grundsatz der Familieneinheit im Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz, Berlin 1991, S. 176; Samuel Werenfels, Der Begriff des Flüchtlings im schweizerischen Recht, Bern u. a. 1987, S. 379). Art. 3 Abs. 3 AsylG ermöglicht den nächsten Angehörigen eines Flüchtlings nicht bloss die Anwesenheit in der Schweiz. Indem die nächsten Angehörigen ebenfalls als Flüchtlinge anerkannt werden, wird der Flüchtlingsfamilie ein einheitlicher Rechtsstatus eingeräumt.