Aufgrund der Verheiratung der Beschwerdeführerin mit einem anerkannten Flüchtling sah es indessen von einer Wegweisung aus der Schweiz ab. Mit Eingabe vom 3. Dezember 1992 an die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) beantragt die Beschwerdeführerin, sie und ihr Kind seien in Aufhebung der BFF-Verfügung in den Asylstatus des Ehemannes und Vaters S. B. einzuschliessen. Das BFF beantragt in seiner Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerde.