Am 22. August 1991 sei sie vorübergehend zu ihren Schwiegereltern in den Kosovo zwecks Papierbeschaffung zurückgekehrt. Am 17. November 1991 sei sie daraufhin erneut in die Schweiz zu ihrem künftigen Ehemann gereist. Weiter führte sie aus, sie könne zwar ohne weiteres nach Albanien zurückkehren, sie wolle aber mit S. B., ihrem künftigen Ehemann, in der Schweiz leben. In den Kosovo könne sie hingegen nicht, da dieser dort verfolgt werde. Ausserdem erklärte sie, sie verzichte auf die Durchführung eines eigenen Asylverfahrens und schliesse sich dem Asylgesuch ihres Ehemannes an. Am 27. April 1992 anerkannte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) S. B. als Flüchtling und gewährte ihm Asyl.