Die Beschwerdeführerin macht im wesentlichen folgendes geltend: Sie stamme aus Albanien und habe zu Hause bei den Eltern in B. C. gelebt. Ihr Vater habe sich mit einem Freund aus dem Kosovo darüber geeinigt, dass sie dessen Sohn, S. B., heiraten soll. In der Folge sei sie zunächst zu ihren künftigen Schwiegereltern in den Kosovo und von dort in die Schweiz gereist, wo sie S. B., der sich hier als Asylbewerber aufgehalten habe, am 11. August 1991 erstmals gesehen und kennengelernt habe. Am 22. August 1991 sei sie vorübergehend zu ihren Schwiegereltern in den Kosovo zwecks Papierbeschaffung zurückgekehrt.