In der publizierten Rechtsprechung der ARK finden sich einerseits Urteile, in welchen das Vorliegen einer innerstaatlichen Fluchtalternative unter Berücksichtigung namentlich sozialer/ökonomischer Faktoren geprüft wurde. Im Falle zweier minderjähriger Beschwerdeführerinnen, Angehörige der syrisch-orthodoxen christlichen Minderheit in der Türkei, erwog die ARK, dass diesen zufolge ihrer nur geringen Schulbildung, den daraus folgenden schlechten Kenntnissen der türkischen Sprache und dem fehlenden sozialen Netz der Aufbau einer über dem Existenzminimum liegenden Zukunft in Istanbul geradezu unmöglich sei, weshalb keine innerstaatliche Fluchtalternative bestehe (Entscheidungen und Mitteilungen