Damit bereits erlittene Verfolgung nicht indirekt fortwirke, müsse die Person, die in einem Teil ihrer Heimat verfolgt worden sei, die Möglichkeit haben, in einem anderen Gebiet nicht nur frei von Furcht vor - direkter - Verfolgung zu leben, sondern auch die Voraussetzungen zum Aufbau einer Existenz erhalten (vgl. Peter Nicolaus, Kein Asylrecht trotz Verfolgung? Eine Studie zum Problem der inländischen Fluchtalternative, Schriftenreihe Nr. 6 der zentralen Dokumentationsstelle der freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge [ZDWF], Bonn 1984; S. 16, mit Hinweisen auf Urteile deutscher Verwaltungsgerichte; Köfner/Nicolaus, a. a. O., S. 378 ff.;