3 AsylG erfolgen, sondern vielmehr die in diesen Motiven begründete Schutzverweigerung des Staates (Gottfried Köfner / Peter Nicolaus, Grundlagen des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland, Band I, Mainz und München 1986, S. 361 f.). Wirksamer Schutz vor Verfolgung ist im weiteren nicht gegeben, wenn die Behörden - im Wissen um die drohende Verfolgungsgefahr -den Betroffenen aus einem vordergründig legitimen Anlass, wie beispielsweise zur Rekrutierung als Wehrdienstpflichtiger oder zur Verbüssung einer gemeinrechtlichen Freiheitsstrafe, zwangsweise an den Herkunftsort zurückschicken.