2 ins Recht, in welchem der am 29. September 1990 in einem Gefecht zwischen der PKK und den türkischen Sicherheitskräften gefallene Bruder H. C. als Märtyrer gewürdigt wird. Anlässlich einer Zusatzbefragung durch die Vorinstanz bestätigte der Beschwerdeführer im wesentlichen seine früheren Aussagen. Ergänzend führte er aus, sein Bruder V. C. sei im März 1989 aus dem Gefängnis entlassen worden, weil man ihm seine Aktivitäten für die PKK nicht habe nachweisen können. V. C. sei heute ein gebrochener Mann; dennoch werde er von der Zivilpolizei nicht in Ruhe gelassen.