Zwei seiner Brüder - Y. C. und H. C. - befänden sich deshalb im Ausland auf der Flucht und der dritte - V. C. - sei im November 1988 verhaftet worden. Er (der Beschwerdeführer) sei in diesem Zusammenhang immer wieder von der Polizei befragt worden; zudem sei versucht worden, ihn zu Spitzeltätigkeiten anzuwerben. Zur Stützung seiner Aussagen reichte der Beschwerdeführer mehrere Beweismittel betreffend die Verfolgungssituation seiner Brüder zu den Akten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens legte er einen Zeitungsbericht