Der Beschwerdeführer, türkischer Staatsangehöriger kurdischer Ethnie aus der Provinz Gaziantep, stellte am 12. Juni 1990 in der Schweiz ein Asylgesuch. Zu dessen Begründung machte er zum einen geltend, er habe die kurdische Arbeiterpartei (PKK) unterstützt und sei deshalb im Februar 1989 zweimal von der Polizei inhaftiert worden, zunächst während sechs und dann während vier Tagen. Zum anderen seien auch seine drei Brüder für die PKK tätig gewesen und von den türkischen Sicherheitskräften verfolgt worden. Zwei seiner Brüder - Y. C. und H. C. - befänden sich deshalb im Ausland auf der Flucht und der dritte - V. C. - sei im November 1988 verhaftet worden.