Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission[124]. Art. 3 AsylG. Art. 14a Abs. 4 ANAG. Innerstaatliche Fluchtalternative. Wirksamer Schutz vor Verfolgung. Ungünstige Lebensbedingungen am Zufluchtsort. 1. Einem Asylsuchenden kann das Bestehen einer innerstaatlichen Fluchtalternative entgegengehalten werden, wenn er am Zufluchtsort wirksamen Schutz vor unmittelbarer und mittelbarer staatlicher Verfolgung findet (E. 5.b). Die Anforderungen an die Effektivität des gewährten Schutzes sind hoch anzusetzen (E. 5.c).