1 1. Hat der Asylbewerber sein Land wegen eines Strafverfahrens verlassen, welches dort gegen ihn im Gefolge eines Rechtsstreites zwischen ihm und einem staatlich kontrollierten Unternehmen eingeleitet wurde, ist dies nur dann asylrelevant, wenn dem Strafverfahren eine Verfolgungsabsicht im Sinne von Art. 3 AsylG zugrundeliegt. Zur Beurteilung dieser Frage ist auch dem Grad der Unabhängigkeit der Justiz von der Regierungsgewalt im betreffenden Staat Rechnung zu tragen (E. 3 und 4). 2. Ist die vom Herkunftsstaat verlangte Auslieferung von den zuständigen schweizerischen