(...) Man sollte hier nicht in den Streit um Worte in ein neues Gesetz aufnehmen. Ich halte dafür, dass man in Fortsetzung unserer Praxis - ich verweise noch einmal auf Artikel 21 der Verordnung zum ANAG - den Text des Ständerates übernehmen könnte. Die verwerfliche Handlung ist ausgedeutet in den erwähnten und zitierten internationalen Abkommen (...)» (BO CN 1978 1846 s). Le Conseil national a suivi cette argumentation, si l’on se réfère au résultat du vote écartant la proposition de la majorité de la commission - jugée inutile et risquée -