1 Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission[122]. Art. 1 F FK. Art. 4 und 8 AsylG. Gründe für den Ausschluss vom Flüchtlingsbegriff beziehungsweise Asylausschlussgründe. In den von Art. 1 F FK umfassten Fällen - und nur in diesen - stellt Art. 8 AsylG nicht bloss einen Asylausschlussgrund, sondern dar-über hinaus einen Grund für den Ausschluss vom Flüchtlingsbegriff dar. Die Begehung unverjährbarer Verbrechen zieht zwingend die dauernde Asylunwürdigkeit nach sich (E. 5-7). Art. 3 EMRK. Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung. Tragweite dieser Bestimmung. Art. 3 EMRK ist eine grundlegende