einer beispielhaften Nennung, sondern sprachlich als einzig zulässige Indentifizierungsmassnahme für die Anwendung der interessierenden Nichteintretensbestimmung («...e tale fatto è provato dall’...») nennt. Die Frage, ob letztere oder die deutsch-/französischsprachige Gesetzesfassung den Willen des Gesetzgebers diesbezüglich präzise wiedergibt, ist im wesentlichen von theoretischem Interesse und kann an dieser Stelle offengelassen werden: Aufgrund der bestehenden technischen Infrastruktur zur automatisierten Überprüfung und Nachforschung daktyloskopischer Daten stellt in der Praxis erfahrungsgemäss der Vergleich der Fingerabdrücke die für den