Der Beschwerdeführer, angeblich ein Angehöriger der albanischen Volksgruppe aus Kosovo, verliess eigenen Angaben zufolge den Kosovo im Oktober 1994 und reiste über Mazedonien, Albanien und Italien in die Schweiz. Zur Begründung seines Gesuches machte er im wesentlichen geltend, er sei zum Militärdienst aufgeboten worden und habe dieser Vorladung keine Folge geleistet. Am 3. Februar 1995 teilte die Vorinstanz dem Rekurrenten mit, aufgrund verschiedener Umstände sei davon auszugehen, dass es sich bei ihm nicht um einen Kosovo-Albaner, sondern um einen albanischen Staatsangehörigen handle. Zudem sei bei seiner Identitätskarte offensichtlich eine Bildauswechslung vorgenommen worden.