13 Leyla Zana sowie fünf weiterer DEP-Abgeordneter auf (vgl. Neue Zürcher Zeitung [NZZ] vom 4. März 1994); gegen diese Personen wurde in der Folge ein Strafverfahren wegen Hochverrats (Art. 125 des türkischen Strafgesetzbuches) eröffnet. Ein Sondersicherheitsgericht [SSG] in Ankara verurteilte sie schliesslich nach Art. 128 des türkischen Strafgesetzbuches zu Haftstrafen zwischen drei, fünf und fünfzehn Jahren (NZZ vom 9. Dezember 1994). Der Oberstaatsanwalt am SSG Ankara fordert überdies im noch hängigen Berufungsverfahren eine Erhöhung des Strafmasses unter Einschluss der Todesstrafe wegen Hochverrats (NZZ vom 14. Dezember 1994).