Im zweiten Artikel, welcher am 20. März 1994 erschien und die Überschrift «Auch wir haben unsere Kommunalwahlen» trägt, beschrieb der Gesuchsteller einerseits die Situation der - unter anderem ausländischen - Minderheiten in der Schweiz, und prangerte andererseits erneut die soziale und menschenrechtliche Situation in der Türkei an. Indem der Gesuchsteller in seinen Artikeln die Zustände in der Türkei kritisierte und zur Unterstützung der DEP aufrief, machte er sich aus der Sicht des offiziellen türkischen Staates strafbar.