Ferner wurden im selben Zeitraum mindestens drei Ausgaben der Zeitung beschlagnahmt (vgl. TIHV-Bulletin, 4/1993, 5/1993 und 6/1994). Diese Ereignisse lassen es als sehr wahrscheinlich erscheinen, dass die türkischen Behörden die Tätigkeit der «Toplumsal Dayanisma» eingehend überwachen und rigoros gegen deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorgehen; aus diesem Grund ist auch anzunehmen, dass ihnen der Name des Gesuchstellers und die von ihm verfassten Zeitungsartikel bekannt geworden sind. Zudem sind die beiden Artikel zweifellos regimekritischen Inhalts.